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Mindestlohn
1.01.2025 - 12,82 €
1.01.2024 - 12,41 €
Minijob
ab 1.01.2025 - 556,00 €
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht ist. Folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2023 vernichtet werden:
Frist zur Aufbewahrung 10 Jahre:
Bilanzen, Inventare, Bücher, Belege und Rechnungen mit Eintragungen bzw. Aufstellungszeitpunkt vor dem 1.1.2014, nicht jedoch, soweit Bescheide nicht endgültig sind oder soweit Rechtsbehelfs- oder
Klageverfahren anhängig sind.
Frist zur Aufbewahrung 6 Jahre:
Erhaltene Geschäfts- oder Handelsbriefe sowie Kopien von abgeschickten Geschäfts- oder Handelsbriefen und sonstige Unterlagen, z.B. Lohnkonten und andere Unterlagen, die vor dem 1.1.2018
entstanden sind.