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Mindestlohn
1.01.2022 - 9,82 €
1.07.2022 - 10,45 €
1.10.2022 - 12,00 €
Minijob
ab 1.10.2022 - 520,00 €
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht ist. Folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2023 vernichtet werden:
Frist zur Aufbewahrung 10 Jahre:
Bilanzen, Inventare, Bücher, Belege und Rechnungen mit Eintragungen bzw. Aufstellungszeitpunkt vor dem 1.1.2014, nicht jedoch, soweit Bescheide nicht endgültig sind oder soweit Rechtsbehelfs- oder
Klageverfahren anhängig sind.
Frist zur Aufbewahrung 6 Jahre:
Erhaltene Geschäfts- oder Handelsbriefe sowie Kopien von abgeschickten Geschäfts- oder Handelsbriefen und sonstige Unterlagen, z.B. Lohnkonten und andere Unterlagen, die vor dem 1.1.2018
entstanden sind.
GoBD
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2014 die Grund- sätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektro- nischer Form sowie zum Datenzugriff neu Gefasst. Dabei wurden die Erwar- tungen der Finanzverwaltung zum Teil erheblich verschärft. Bitte sprechen Sie uns darauf an, es
besteht dringender Handlungsbedarf.