Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2014 die Grund- sätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektro- nischer Form sowie zum Datenzugriff neu Gefasst. Dabei wurden die Erwar- tungen der Finanzverwaltung zum Teil erheblich verschärft. Bitte sprechen Sie uns darauf an, es
besteht dringender Handlungsbedarf.
Das Ende des Bankgeheimnisses
Ab 2016 beginnt das Ende des Bankgeheimnisses. 51 Staaten (Erstanwender) haben beschlossen wichtige Daten über Konten ausländischer Personen auszutauschen. Dies sind
u.a. alle EU-Staaten außer Österreich (Beitritt erst ein Jahr später), aber auch Steueroasen wie Isle of Man, Guernsey, Jersey, Bermudas, Caman Island, Gibraltar usw. Die Schweiz soll mit Österreich
ein Jahr später beitreten, mehr als hundert Staaten unterstüzen die Übereinkunft.