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One Click für Sie

 

 

Das One Click Portal kann jetzt wesentlich mehr, klicken Sie den roten Button.

 

Mindestlohn

 

1.01.2022 -  9,82 €

1.07.2022 - 10,45 €

1.10.2022 - 12,00 €

 

Minijob

 

ab 1.10.2022 - 520,00 €

 

Aufbewahrungsfristen

 

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht ist. Folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2023 vernichtet werden:

 

Frist zur Aufbewahrung 10 Jahre:

Bilanzen, Inventare, Bücher, Belege und Rechnungen mit Eintragungen bzw. Aufstellungszeitpunkt vor dem 1.1.2014, nicht jedoch, soweit Bescheide nicht endgültig sind oder soweit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.

 

Frist zur Aufbewahrung 6 Jahre:

Erhaltene Geschäfts- oder Handelsbriefe sowie Kopien von abgeschickten Geschäfts- oder Handelsbriefen und sonstige Unterlagen, z.B. Lohnkonten und andere Unterlagen, die vor dem 1.1.2018 entstanden sind.

 

GoBD

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2014 die Grund- sätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektro- nischer Form sowie zum Datenzugriff neu Gefasst. Dabei wurden die Erwar- tungen der Finanzverwaltung zum Teil erheblich verschärft. Bitte sprechen Sie uns darauf an, es besteht dringender Handlungsbedarf.

 

 

 

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Kontakt aufnehmen

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:


08138 99103

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

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