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Mindestlohn

 

1.01.2025 - 12,82 €
1.01.2024 - 12,41 €

 

Minijob

 

ab 1.01.2025 - 556,00 €

 

Aufbewahrungsfristen

 

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht ist. Folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2023 vernichtet werden:

 

Frist zur Aufbewahrung 10 Jahre:

Bilanzen, Inventare, Bücher, Belege und Rechnungen mit Eintragungen bzw. Aufstellungszeitpunkt vor dem 1.1.2014, nicht jedoch, soweit Bescheide nicht endgültig sind oder soweit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.

 

Frist zur Aufbewahrung 6 Jahre:

Erhaltene Geschäfts- oder Handelsbriefe sowie Kopien von abgeschickten Geschäfts- oder Handelsbriefen und sonstige Unterlagen, z.B. Lohnkonten und andere Unterlagen, die vor dem 1.1.2018 entstanden sind.

 

 

 

 

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Kontakt aufnehmen

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:


08138 99103

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

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