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Mindestlohn
1.01.2026 - 13,90 €
1.01.2027 - 14,60 €
Minijob
ab 1.01.2026 - 603,00 €
ab 1.01.2027 - 633,00 €
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht ist. Folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2025 vernichtet werden:
Frist zur Aufbewahrung 10 Jahre:
Bilanzen, Inventare, Bücher, mit Eintragungen bzw. Aufstellungs-zeitpunkt vor dem 1.1.2016, nicht jedoch, soweit Bescheide nicht endgültig sind oder soweit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren
anhängig sind.
Eigenbelege, Notbelege u.ä. die vor dem 1.1.2018 entstanden sind.
Frist zur Aufbewahrung 6 Jahre:
Erhaltene Geschäfts- oder Handelsbriefe sowie Kopien von abgeschickten Geschäfts- oder Handelsbriefen und sonstige Unterlagen, z.B. Lohnkonten und andere Unterlagen, die vor dem 1.1.2020
entstanden sind.